„Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“
435 Stimmen:
pellegrino 18.02.2009, 11:39 Uhr
fragt sich nur, was richtig in diesem falle meint oder bedeutet. aus meiner überlegung heraus würde ich die von mir gestellte frage so beantworten: richtig ist mit hoher wahrscheinlichkeit das, was sich in der praxis als solches herausstellt. alles was sich in der praxis nicht bewährt, war auch nicht "richtig".
Nixus 18.02.2009, 17:55 Uhr
Pellegrino: Na schön, die Welt ist voller Irrtümer.
Aus einem "missverstandenen" Recht, das vorher gezweifelt und umgesetzt wurde, ist es immer noch möglich, aus Einsicht, ein neues "Recht" gemeinsam zu kooperieren.
Seneca 20.02.2009, 09:57 Uhr
Vielleicht sollte man "Recht" lieber klein schreiben, dann ergäbe das Zitat einen Sinn.
Uwe aus He 10.07.2009, 11:39 Uhr
Leider liegt das Recht oder das Unrecht, heute, im Auge des Betrachters und es wird immer nur so ausgelegt wie es ein jeder braucht!
Das Recht oder das Unrecht bewahrheitet sich oft in der Praxis,also im Altag.
Ingrid Z 10.07.2009, 14:56 Uhr
Ich zweifle an vielem:
In lausigen Zeiten wie diesen ist es ein großer Unterschied, ob man ein großer oder ein kleiner Dieb ist:
Der eine, der eine Bank oder eine Firma in Schieflage bringt und das Geld der Kunden verdummt, bekommt eine 'Abfindung und trennt sich 'in gegenseitigem Einvernehmen'.
Der kleine Altenpfleger, der vom Seniorenteller ein paar Nudeln (Wert 2 Cent) abzweigt, landet vor Gericht und ihm wurde fristlos gekündigt.
Moebius 11.10.2011, 19:06 Uhr
Es liegt viel Wahres in diesen Worten. Juristisch ist es sehr wohl von erheblicher Bedeutung bei der Wahrheitssuche auch offensichtlich vor einem liegende Beweismittel zunächst einmal in Zweifel zu ziehen. Mehr als genug Geständnisse oder belastende Aussagen basieren immer noch viel zu oft auf falschen Angaben, Hörensagen, Rachegelüsten, Neid, der Schaffung eigener Vorteile, etc... und sind somit nicht zwingend immer die objektive Wahrheit. Auch wissenschaftliche Methoden können fehlen (siehe zum Beispiel verunreinigte DNA-Spuren). In Juristenkreisen gilt somit die Aussage - ob nun in Form eines Geständnisses oder einer Zeugenaussage - im Allgemeinen als das schwächste Beweismittel. Schon im Mittelalter galt zwingend die "Beibringung eines zweiten Zeugenbeweises" um eine Tatsache feststellen zu können. Insofern reiht sich da unser guter Aristoteles nicht nur nahtlos ein, sondern kann sogar als einer der Urväter dieser Denkweise betrachtet werden ;-)
ZEN 15.07.2017, 11:05 Uhr
@Aristoteles: „Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“
Eine kurze Definition dessen, was du in diesem Augenblick
unter der richtigen und unter der falschen Weise zu zweifeln
verstehst, Aristoteles, könnte hilfreich sein.
ZEN
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